HOFMANN INTERNATIONAL

Rechtsanwälte Steuerberater Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

 

 

Planstrat:
strategische Lösungen für den Unternehmer

Im Unternehmen ist der Unternehmer häufig derjenige, der zuletzt an sich selbst denkt. Da eine derartige Philosophie auf Dauer auch für das Unternehmen schädlich ist, haben wir in unserer Kanzlei eigene Schwerpunkte zur Beratung des Unternehmers gesetzt. Das Beratungsprogramm ist interdisziplinär zwischen Steuern, Recht und Wirtschaft. Es spricht sowohl strategische als auch operative Elemente an. Unter anderem beraten wir Sie zu folgenden Themen:

1. Lebensphasenplanung
Welche Rolle spielt das Unternehmen im Leben des Unternehmers und welche wirtschaftlichen Beiträge soll es in den Lebensphasen des Unternehmers für diesen abwerfen?

2. Vermögens-und Einkommensplanung
Ausgehend von der vorstehenden Überlegung kann eine Vermögens- und Einkommensplanung erstellt werden.

3. Steuerplanung
Zu einer vernünftigen Vermögens- und Einkommensplanung gehört auch eine mittelfristige Einkommensteuerplanung. Nur wer seine privaten Ziele als Unternehmer kennt, kann das Unternehmen als Instrument zur Realisierung seiner Ziele richtig einsetzen.

4. Planung des letzten Lebensabschnittes
Hierzu verweisen wir auf unser ausführliches Beratungsprogramm Start 51.

5. Altersvorsorgeprogramme
Hierzu verweisen wir auf unsere ausführliche Darstellung zur betrieblichen Altersvorsorge und zur Lebensarbeitszeit. Diese Instrumente können auch für den Unternehmer selbst bzw. seine Angehörigen gewinnbringend eingesetzt werden.

6. Unternehmensverkauf und Unternehmensübergabe
Wir beraten Sie auch zu den Themen Unternehmensverkauf und Unternehmensübergabe in die nächste Generation. Hier spielen sowohl ertragsteuerliche als auch erbschaftsteuerliche und erbrechtliche Gesichtspunkte eine erhebliche Rolle, die als ein Themenkomplex gesehen werden müssen.

7. Unternehmenskauf
Unsere langjährige Beratungserfahrung auf diesem Gebiet weist uns auch als kompetenten Begleiter beim Kauf von Unternehmen aus.

8. Ehevertrag
Zur Absicherung Ihres familiären Umfeldes ist ein Ehevertrag unerlässlich. Häufig leidet die Privatsphäre des Unternehmers unter dessen unternehmerischer Betätigung, was Scheidungssituationen provoziert. Die materiellen Nachteile hiervon sowohl für den Unternehmer als auch für das Unternehmen und seine Familienangehörigen zu minimieren, muss Aufgabe eines Ehevertrages sein. Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind unzureichend, so dass zwingend eine Gestaltung auf vertraglicher Ebene notwendig ist.

9. Die Scheidung des Unternehmers
Ist das Kind in den Brunnen gefallen und wurde kein Ehevertrag abgeschlossen, können materielle Nachteile der vorbeschriebenen Art nur noch durch eine zweckentsprechende Beratung des Unternehmers auf taktischem Gebiet geleistet werden. Auch die Beratung des Unternehmers in Scheidungssituationen wird von uns interdisziplinär betrieben.

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10. Ausländische Steuersachverhalte
Unternehmer haben häufig Steuerprobleme wegen Auslandssachverhalten. Insbesondere haben sich in den letzten Jahren die Fälle von der Steuerfahndung entdeckter, nicht versteuerter Kapitalerträge gehäuft. Sofern Sie diesbezüglich eine Lösung zurück in die Steuerehrlichkeit wünschen, werden wir Ihnen dabei gerne helfen.

11. Einkünfteverlagerung in das Ausland
Die gewachsene Mobilität und die Öffnung der Grenzen haben es dem Unternehmer möglich gemacht, auf legale Weise Steuervorteile durch eine Betätigung im Ausland zu erzielen. Über die Verlagerung von Einkünften in das Ausland und sich hierbei ergebende Steuerersparnismöglichkeiten würden wir Sie gerne beraten.

 

12. Immobilienanlagen

Im Zeitalter der Eurokrise und der heraufziehenden Dauerinflation gewinnen Anlagen in werthaltige Immobilien zunehmend an Bedeutung. Umfassende Informationen finden Sie auf unserer Homepage zu diesem Thema: http://immo.hofmann-kollegen.de